Die orthopädische Praxis behandelt zuzahlungsfrei jeden Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung und Privatpatienten als ambulanten Patienten zu den geltenden gesetzlichen Bedingungen. Wenn eine Operation notwendig wird, besprechen wir mit Ihnen, ob diese Operation ambulant durchgeführt werden kann. Die komplette Kostenerstattung wird dann durch Ihre Krankenversicherung geregelt.
Die Leistungen der ARTICO-Sportklinik werden von den privaten Krankenversicherungen übernommen, entsprechend dem individuellen Leistungsvertrag mit dem Versicherten. Integrierte Versorgungsverträge zum Beispiel mit der BKK ermöglichen auch bei gesetzlich Versicherten eine Versorgung in der ARTICO-Sportklinik.
Die Krankenkassen, die bisher keinen Versorgungsvertrag mit der ARTICO-Sportklinik abgeschlossen haben, sind nicht zur Kostenübernahme verpflichtet. In diesem Fall erhalten Sie als Patient eine Privatrechnung. Wenn Sie eine Private Zusatzversicherung besitzen, und/oder freiwillig versichert sind, sollten Sie zuvor die Beteiligung mit der Privaten Zusatzversicherung und/oder der gesetzlichen Krankenversicherung abklären. Es gibt eine Vielzahl von individuellen Versicherungsvarianten. Fragen Sie unsere kompetenten Mitarbeiter. Wir beraten Sie gerne.